Ebensolch Rez-E-zine14/05 |
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Non-Fiction Buch Debra Hamel Der Fall Neaira Primus 2004, sw. Abb., 224 S. € 24,90 ISBN 3 89678 255 X |
RezensionDie wahre Geschichte einer Hetäre im antiken Griechenland wird in diesem Buch erzählt. Das Leben jener Frau, die wir nur aus der Anklageschrift kennen, wird in drei Kapitel gegliedert: Ihr Leben als Prostituierte, ihre Lebensgemeinschaft mit Stephanos und den Kindern sowie die Gerichtsverhandlung und deren Vorgeschichte. Ein exzellenter Anhang bietet zusätzlich Karten, Chronologie, Währungseinheiten und Bibliographie. Neaira stammte nicht aus Athen und kam schon als Kind in ein Bordell. Als Sklavin und Fremde besaß sie daher keine athenischen Bürgerrechte. Später konnte sie sich zumindest vom Sklavenstatus freikaufen. Sie war zur Zeit der Gerichtsverhandlung (um 343 und 340 v. Chr.) in den Fünfzigern und hatte seit dreißig Jahren eine feste Beziehung mit dem Athener Stephanos. Die Gerichtsverhandlung sollte klären, ob sie Mätresse (legal) oder Ehefrau (illegal) von Stephanos war. Der eigentliche Gegenstand der Verhandlung galt aber nur oberflächlich Neaira. Apollodorus Ziel war es viel mehr seine Privatfehde mit Stephanos fortzusetzen. Apollodorus verstand es im 4. Jh. v. Chr. als Ankläger ebenso mit allen Wassern gewaschen aufzutreten wie ein verschlagener Staatsanwalt aus einer Hollywood-Produktion. Seine Rede beweist, dass er für den Fall Unwesentliches aber für Neaira Rufschädigendes geschickt einflocht. Aus eben jener Rede wird in diesem Buch anschaulich und berührend Neairas Leben sowie der anderen Beteiligten rekonstruiert. Deutlich zeigt sich während des Lesens, bei der Lektüre saugt man den Inhalt regelrecht auf, wo Grenzen und Möglichkeiten historischer Auswertungen liegen. Aus so wenig Material soviel Information zu ziehen ist eine Meisterleistung, die man Debra Hamel nicht hoch genug anrechnen kann. Nie war athenische Politik und Rechtsprechung spannender aufbereitet. Zugleich ein wertvoller Beitrag zur Frauengeschichte, der so fesselnd ist, dass man das Buch erst nach dem letzten Satz aus der Hand legt. © S. Strohschneider-Laue |
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