Barrierefreiheit

Zugänglich für alle Menschen 

Alle Menschen sollen gleichwertigen Zugang zu öffentlich angebotenen Leistungen haben. Deshalb müssen alle öffentlichen Angebote barrierefrei sein.

Das bedeutet, dass das Angebot nicht nur körperlich zugänglich sein muss, sondern auch akustisch und visuell abrufbar sowie inhaltlich verständlich sein muss.

Abrufbare Audiodeskription (akustisch), Gebärdensprache (visuell) und Leichte Sprache (Texte in verschiedenen Sprachstufen) gewährleisten die inhaltliche Zugänglichkeit.